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AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (Stand 05-2021)

I. Allgemeines
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag sowie für alle künftigen Lieferungen und Leistungen,auch wenn der Besteller im Einzelfall unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht erhalten haben sollte. Auftragsbedingungen des Bestellers sind in keinem Fall für uns verbindlich. Mit Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten unsere Verkaufs- undLieferbedingungen als angenommen.
2. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung für uns verbindlich.
3. Für Art und Umfang des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Erklärungen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von VIDEOSECUR bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von VIDEOSECUR.

II. Lieferungen
1. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber nach Ablaufeiner angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind aus geschlossen.
2. Ereignisse höherer Gewalt - auch solche bei unseren Zulieferanten - verlängern die Lieferzeit um die Dauer ihres Vorliegens mitangemessener Wiederanlaufzeit. Dies gilt auch, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Monate, sind wir in gleicher Weise zum Rücktritt oder Teilrücktrittberechtigt wie der Besteller. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energie oder Rohstoffschwierigkeiten. Streiks, Aussperrung, Unfälle oder andere Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen.
4. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl in originaler oder anderer vergleichbarer Verpackung. Originale Verpackung gilt in jedem Fall als ordnungsgemäß und ausreichend. Auch soweit im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Die Gefahr geht ferner über bei angezeigter Versandbereitschaft der Ware.

III. Preis, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Versand und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise.
2. Unsere Rechnungen sind sofort per Banklastschrift mit einem Abzug von 3% Skonto, innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto und im übrigen innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die ersten 3 Lieferungen werden grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung getätigt.
3. Zahlung durch Wechsel bedarf einer vorherigen, ausdrücklichen Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4. Bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks werden alle offenen Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
6. Wir berechnen Mahnkosten von EUR 3,50 pro Mahnung.7. Bei Kursschwankungen über +/- 2% behalten wir uns entsprechende Preisanpassungen vor.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Vorher ist Sicherungsübereignung oder Verpfändung untersagt. Für den Fall zulässiger Weiterveräußerung werden schon jetzt hiermit die Ansprüche des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern auf die Gegenleistung für die Weiterveräußerung abgetreten. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
2. Die Weiterverarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Gegenständen erfolgt für uns. Wir erwerben an den neuen Gegenständen Miteigentum im Verhältnis der Werte der verarbeiteten oder verbundenen Teile. Verlangen wir Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.

V. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrübergang, dass der Liefergegenstand/unsere Leistungen frei von Herstellungs und Materialmängeln bzw. sachgemäß ausgeführt und schriftlich zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind. DerBesteller muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes bzw.unserer Leistungen schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht gedeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden.
2. Sofern ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe auftritt, wird vermutet, dass dieser Mangel schon im Zeitpunktder Übergabe vorhanden war. Die Vermutung tritt jedoch nicht ein, wenn dies mit der Art der Sache oder der Art des Mangels –sichtbare Unfallspuren, typische Verschleißerscheinungen durch Gebrauch (z.B. Abnützung Bandlaufwerke Videoköpfe oder Bildröhren u. dgl.) nicht vereinbar ist. Für später auftretende Mängel liegt die Beweislast, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt derÜbergabe vorlag, beim Übernehmer (Käufer).
3. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretene Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäßen Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderungen am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt, natürlicher Verschleiß, wenn der Besteller unseren konkreten Hinweis, dass erst einer oder mehrere dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
4. Die Gewährleistung erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Falls nach Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten von uns Gewährleistung für elektronische und sonstige Teile erbracht wird, sind wir berechtigt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Auslagen vom Besteller zu verlangen.
5. Schlägt die Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn Ansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollten.
Grundsätzlich sind Schadens- oder sonstige Ansprüche auf die jeweilige Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung, hilfsweise auf den Auftragswert - soweit gesetzlich zulässig – beschränkt.
6. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie überentsprechende Unterlagen von VIDEOSECUR (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für VIDEOSECUR nur verbindlich,wenn VIDEOSECUR sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.
7. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren (z.B. Vorführgeräte), sowie für preisreduzierte, als Abverkaufsprodukte (z.B.Auslaufmodelle, Sonderposten) deklarierte Waren beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird für diese Produkte ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Gleiches gilt für Produkte welche für den Export, insbesondere in nicht EU-Länder, bestimmt sind.
8. Ist die zwischen der Firma Videosecur Handelsges.m.b.H. und einem Unternehmer vereinbarte Gewährleistungszeit bereits verfristet, kann der Unternehmer keine Gewährleistung gegenüber Videosecur Handelsges.m.b.H. geltend machen, selbst wenn er dem Verbraucher oder dem Vormann in der Absatzkette Gewähr geleistet hat.

VI. Schadenersatzansprüche
VIDEOSECUR haftet auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung - außer für Garantien und im Falle der Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist dem Umfang und der Höhe nach auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sie gilt nicht für Personenschäden.

VII. Verschiedenes
1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Streitigkeiten im Urkunde-, Wechsel- oder Scheckprozeß - gleichgültig, welcher Zahlungsort sich aus einem Wechsel oder Scheck ergibt - ist Wien. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, daß der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für den Fall der Rücknahme der Ware, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Gewährleistung zusteht, wird eine Bearbeitungspauschale von 25% des Warenwertes vereinbart zuzüglich der Frachtkosten für die Rücklieferung, wenn diese vom Kunden unfrei zugestellt wurde. Weiterhin werden die Frachtkosten für die 1. Lieferung berechnet. Die Rücknahme von Produkten welche eigens für den Auftragsgeber geordert wurden ist ausgeschlossen. Diese Produkte sind durch die Bezeichnung „Sonderartikel“ gekennzeichnet. Bei Rücknahme der Ware sind vom Kunden folgende Daten anzugeben:
- Fehlerbeschreibung
- Rechnungs-Nr.
- Rechnungs-Datum
4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, sofern seine Ansprüche von uns nicht bestritten oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie eines Auftrages bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auf diese Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
7. Bestellungen von zusätzlichen technischen Unterlagen sind kostenpflichtig!

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