Sie haben keine Artikel im Warenkorb.
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (Stand 02-2002)
I. Allgemeines
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag sowie für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch
wenn der Besteller im Einzelfall unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht erhalten haben sollte. Auftragsbedingungen des Bestellers
sind in keinem Fall für uns verbindlich. Mit Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen als angenommen.
2. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung für uns verbindlich.
3. Für Art und Umfang des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Erklärungen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von VIDEOSECUR bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
der Geschäftsleitung von VIDEOSECUR.
II. Lieferungen
1. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind
ausgeschlossen.
2. Ereignisse höherer Gewalt - auch solche bei unseren Zulieferanten - verlängern die Lieferzeit um die Dauer ihres Vorliegens mit
angemessener Wiederanlaufzeit. Dies gilt auch, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug
befinden. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Monate, sind wir in gleicher Weise zum Rücktritt oder Teilrücktritt berechtigt wie der
Besteller. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energieoder
Rohstoffschwierigkeiten. Streiks, Aussperrung, Unfälle oder andere Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen.
3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen.
4. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl in originaler oder anderer vergleichbarer Verpackung. Originale Verpackung gilt in jedem Fall als
ordnungsgemäß und ausreichend. Auch soweit im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Besteller
über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat.
Die Gefahr geht ferner über bei angezeigter Versandbereitschaft der Ware.
III. Preis, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Versand und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferfristen von
mehr als 4 Monaten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise.
2. Unsere Rechnungen sind sofort per Banklastschrift mit einem Abzug von 3% Skonto, innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto und im
übrigen innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die ersten 3 Lieferungen werden grundsätzlich nur gegen
Barzahlung oder Vorauszahlung getätigt.
3. Zahlung durch Wechsel bedarf einer vorherigen, ausdrücklichen Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber
hereingenommen. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4. Bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks werden alle offenen Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren
Schadens.
6. Wir berechnen Mahnkosten von EUR 3,50 pro Mahnung.
7. Bei Kursschwankungen über +/- 2% behalten wir uns entsprechende Preisanpassungen vor.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
Vorher ist Sicherungsübereignung oder Verpfändung untersagt. Für den Fall zulässiger Weiterveräußerung werden schon jetzt hiermit die
Ansprüche des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern auf die Gegenleistung für die Weiterveräußerung abgetreten. Etwaige Kosten
von Interventionen trägt der Besteller.
2. Die Weiterverarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Gegenständen erfolgt für uns. Wir erwerben an den neuen
Gegenständen Miteigentum im Verhältnis der Werte der verarbeiteten oder verbundenen Teile. Verlangen wir Herausgabe der uns
gehörenden Gegenstände, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.
- Seite 1 von 2 -
Fortsetzung Verkaufs- und Lieferbedingungen Fa. Videosecur:
V. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrübergang, daß der Liefergegenstand/unsere Leistungen frei von Herstellungsund
Materialmängeln bzw. sachgemäß ausgeführt und schriftlich zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind. Der Besteller muß uns
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes bzw. unserer Leistungen
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht gedeckt werden können, sind uns unverzüglich
nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden.
2. Sofern ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe auftritt, wird vermutet, dass dieser Mangel schon im Zeitpunkt der
Übergabe vorhanden war. Die Vermutung tritt jedoch nicht ein, wenn dies mit der Art der Sache oder der Art des Mangels - sichtbare
Unfallspuren, typische Verschleißerscheinungen durch Gebrauch (z.B. Abnützung Bandlaufwerke Videoköpfe oder Bildröhren u. dgl.)
nicht vereinbar ist. Für später auftretende Mängel liegt die Beweislast, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, beim
Übernehmer (Käufer).
3. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretene Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäßen
Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderungen am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt,
natürlicher Verschleiß, wenn der Besteller unseren konkreten Hinweis, daß erst einer oder mehrere dieser Umstände den Mangel
herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
4. Die Gewährleistung erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Falls nach Ablauf
einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten von uns Gewährleistung für elektronische und sonstige Teile erbracht wird, sind wir
berechtigt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Auslagen vom Besteller zu verlangen.
5. Schlägt die Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so
kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei
denn Ansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollten.
Grundsätzlich sind Schadens- oder sonstige Ansprüche auf die jeweilige Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung, hilfsweise
auf den Auftragswert - soweit gesetzlich zulässig – beschränkt.
6. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende
Unterlagen von VIDEOSECUR (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für VIDEOSECUR nur verbindlich, wenn
VIDEOSECUR sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.
7. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren (z.B. Vorführgeräte), sowie für preisreduzierte, als Abverkaufsprodukte (z.B. Auslaufmodelle,
Sonderposten) deklarierte Waren beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird für diese Produkte
ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Gleiches gilt für Produkte welche für den Export, insbesondere in
nicht EU-Länder, bestimmt sind.
8. Ist die zwischen der Firma Videosecur Handelsges.m.b.H. und einem Unternehmer vereinbarte Gewährleistungszeit bereits verfristet,
kann der Unternehmer keine Gewährleistung gegenüber Videosecur Handelsges.m.b.H. geltend machen, selbst wenn er dem
Verbraucher oder dem Vormann in der Absatzkette Gewähr geleistet hat.
VI. Schadenersatzansprüche
VIDEOSECUR haftet auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung - außer für Garantien und im Falle der Verletzung einer
wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist dem Umfang
und der Höhe nach auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sie gilt nicht für Personenschäden.
VII. Verschiedenes
1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Streitigkeiten im Urkunde-, Wechsel- oder Scheckprozeß - gleichgültig, welcher Zahlungsort sich
aus einem Wechsel oder Scheck ergibt - ist Wien. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, daß der Besteller nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für den Fall der Rücknahme der Ware, ohne daß dem Kunden ein Recht auf Gewährleistung zusteht, wird eine Bearbeitungspauschale
von 25% des Warenwertes vereinbart zuzüglich der Frachtkosten für die Rücklieferung, wenn diese vom Kunden unfrei zugestellt wurde.
Weiterhin werden die Frachtkosten für die 1. Lieferung berechnet. Die Rücknahme von Produkten welche eigens für den Auftragsgeber
geordert wurden ist ausgeschlossen. Diese Produkte sind durch die Bezeichnung „Sonderartikel“ gekennzeichnet.
Bei Rücknahme der Ware sind vom Kunden folgende Daten anzugeben:
- Fehlerbeschreibung
- Rechnungs-Nr.
- Rechnungs-Datum
4. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, sofern seine Ansprüche von uns nicht bestritten oder diese
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
6. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie eines Auftrages bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Auf diese Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
7. Bestellungen von zusätzlichen technischen Unterlagen sind kostenpflichtig!